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Versorgungsausgleich


Versorgungsausgleich


Der Versorgungsausgleich im Kontext einer Scheidung bezieht sich auf den Ausgleich von Rentenansprüchen, die beide Ehepartner während der Ehezeit erworben haben. Laut § 1587 BGB umfasst dies Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus Beamtenversorgung, berufsständischen Versorgungswerken, betrieblicher Altersversorgung sowie privater Alters- und Invaliditätsvorsorge, die im In- oder Ausland bestehen können.

Einfach ausgedrückt bedeutet das:
– Der Versorgungsausgleich soll sicherstellen, dass beide Ehepartner nach einer Scheidung fair an den während der Ehe erworbenen Rentenansprüchen beteiligt werden.
– Dies betrifft verschiedene Arten von Renten- und Versorgungsansprüchen.
– Ziel ist es, eine gerechte Verteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungsrechte zu erreichen.